PatientenInfoService
Bereits seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind.“ (§11 AMG Abs. 3c).
Die Rote Liste® Service GmbH – von der EMA als „trusted source“ eingestuft – hat nun gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ein außergewöhnliches System entwickelt, das den Unternehmen die Umsetzung dieses Gesetzes ermöglicht: Den PatientenInfo-Service – eine Website, auf der der Patient gezielt nach Medikamenten suchen kann. So findet er ganz einfach und schnell genau die Gebrauchsinformationen, die er benötigt.
Dieser Service steht seit Juni 2010 unter www.patienteninfo-service.de zur Verfügung.
Broschüre - Zu Risiken und Nebenwirkungen
hören Sie die Packungsbeilage ...
Sonderbericht
Beipackzettel auch für Blinde und Sehbehinderte
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